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Agentur | Werbetechnik
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Ergänzung: Montage
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Agentur | Werbetechnik

1. Gegenstand des Vertrages

1.1.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Lichtblau Media (Inh. Ferdinand Lichtblau) – nachfolgend als „Agentur“ bezeichnet – und dem Auftraggeber, der nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet wird. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, auch ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden für die Erbringung von Dienstleistungen getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu dokumentieren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

1.3.
Die Agentur bietet Full-Service-Dienstleistungen im Bereich der Kommunikation sowohl für B2B- als auch für B2C-Kunden an. Zu den Leistungen gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich, Beratungs-, Konzeptions-, Design-, SEO- sowie Werbetechnik-Services. Detaillierte Leistungsbeschreibungen ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen, Projektverträgen und den Leistungsbeschreibungen der Agentur.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages

2.1.
Die Grundlage der Agenturarbeit stellt der Projektvertrag bzw. das Angebot dar, das durch Anlagen ergänzt werden kann. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Zusätzliche Kosten, die aus solchen Änderungen entstehen, trägt der Kunde.

2.2.
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, wie etwa Naturkatastrophen, Streiks oder behördlichen Anordnungen, ist die Agentur berechtigt, den vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin um die Dauer der Verzögerung zu verschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber der Agentur entfällt in diesem Fall.

2.3.
Für Leistungen im Bereich der Werbetechnik (z. B. Druckerzeugnisse, Werbematerialien) gelten die im Projektvertrag oder Angebot festgelegten Spezifikationen. Änderungen von Designs, Formaten oder Liefermodalitäten können zusätzliche Kosten verursachen, die der Kunde trägt.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1.
Die Rechte an den durch die Agentur erbrachten Leistungen, insbesondere Urheberrechte und Nutzungsrechte, gehen erst nach vollständiger Zahlung der Rechnungen des Kunden an diesen über. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen und gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für die Nutzung außerhalb dieses Gebiets bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

3.2.
Die von der Agentur im Rahmen des Auftrags erstellten Werke sind nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt. Soweit die Werke keine notwendige Schöpfungshöhe erreichen, wird dennoch die Urheberrechtsregelung auf die Werke angewendet. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht, das nicht über die im Vertrag festgelegten Verwendungszwecke hinausgeht.

3.3.
Die Agentur behält sich das Recht vor, die erstellten Arbeiten zur Eigenwerbung zu nutzen, sofern keine gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde getroffen wird.

3.4.
Jede Veränderung oder Nachahmung von Werken der Agentur, auch durch Dritte, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Eine Zuwiderhandlung führt zu einer Honorarzahlung in Höhe des 1,5-fachen des ursprünglich vereinbarten Honorars.

4. Abnahme

4.1.
Mit der Freigabe von Entwürfen und fertigen Arbeiten übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit der Inhalte. Jegliche Haftung der Agentur für freigegebene Arbeiten entfällt ab diesem Zeitpunkt.

4.2.
Bei Print-Produkten und Werbeartikeln sind Beanstandungen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ablieferung geltend zu machen. Danach gilt das Werk als abgenommen.

4.3.
Bei Software oder Web-Anwendungen hat der Kunde spätestens 5 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige die Abnahme zu erklären. Nach Beginn der Nutzung gilt die Abnahme als erteilt.

5. Vergütung

5.1.
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.

5.2.
Bei einem Auftragswert über 500 EUR netto (exkl. Lizenzkosten) sind Abschlagszahlungen in Höhe von 50% bei Auftragserteilung und 50% nach Abschluss der Projektarbeiten fällig.

5.3.
Im Falle eines Rücktritts des Kunden vor Beginn des Projekts werden pauschale Stornogebühren in Höhe von 15% des vertraglich vereinbarten Honorars fällig.

6. Zusatzleistungen

6.1.
Zusätzliche Leistungen, die der Kunde nachträglich wünscht, einschließlich Änderungen und daraus resultierenden Mehrkosten, werden gesondert berechnet.

7. Geheimhaltungspflicht

7.1.
Die Agentur verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

8. Pflichten des Kunden

8.1.
Der Kunde stellt der Agentur alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung und trägt das Risiko für die Übermittlung dieser Unterlagen, insbesondere die Gefahr von Datenverlusten.

8.2.
Der Kunde ist verpflichtet, keine konkurrierenden oder widersprüchlichen Aufträge an Dritte ohne Rücksprache mit der Agentur zu vergeben.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1.
Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, sie resultiert aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

9.2.
Die Agentur verpflichtet sich, etwaige Mängel, die sie zu vertreten hat, nach eigener Wahl zu beheben oder Ersatz zu leisten.

10. Verwertungsgesellschaften und Abgaben

10.1.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Abführung von Gebühren an Verwertungsgesellschaften oder Lizenzen (z.B. GEMA). Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, ist der Kunde verpflichtet, die entsprechenden Kosten zu erstatten.

11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

11.1.
Alle Arbeitsunterlagen, einschließlich Rohdaten und Zwischenschritte, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag vereinbart.

12. Streitigkeiten

12.1.
Im Falle von Streitigkeiten wird ein außergerichtliches Mediationsverfahren empfohlen. Sollte dies nicht zu einer Einigung führen, wird ein externes Gutachten eingeholt, um die Streitigkeit zu klären. Die Kosten hierfür tragen Kunde und Agentur zu gleichen Teilen.

13. Schlussbestimmungen

13.1.
Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nicht ohne Zustimmung der Agentur abtreten.

13.2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Günzburg.

13.3.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich beide Parteien, eine rechtlich zulässige Ersatzregelung zu treffen.

Systems

§ 1 Geltung der Bedingungen:

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  3. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Vertragsabschluss:

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bei gleichwertiger Qualität und Preis bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Die schriftliche Bestellung (auch per Telefax oder E-Mail) ist ein Angebot, an welches der Kunde - soweit nichts anderes vereinbart - 4 Wochen gebunden ist. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung oder sonstigen ersten Erfüllungshandlung zu Stande und bindet die Parteien sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger.
  3. Der Kunde bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

§ 3 Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatz und gesetzlich eingeräumten Widerrufsrecht (§ 355 BGB):

1. Widerrufsrecht:

Ist ein Kunde Verbraucher und ist ihm bei Fernabsatz oder durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB eingeräumt, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tage an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Firma

lichtblau.systems, Inh. Ferdinand Lichtblau, Jahnstr. 21, 89343 Jettingen-Scheppach (E-Mail: info@lichtblau.systems)

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Widerrufsfolgen:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welcher der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die Firma

lichtblau.systems, Inh. Ferdinand Lichtblau, Jahnstr. 21, 89343 Jettingen-Scheppach

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 4 Preise, Preisänderungen:

Soweit nichts anderes vereinbart oder ausdrücklich vermerkt, schließen Preisangaben gegenüber Verbrauchern die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer ein. Bei Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.

§ 5 Lieferzeiten, Leistungen, Leistungsumfang:

1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ausnahmsweise vereinbarte feste Liefertermine gelten nur, wenn der Kunde seinerseits sämtliche Vertragspflichten erfüllt hat. Vereinbarte feste Lieferfristen verlängern sich aufgrund höher Gewalt oder sonstiger, von uns nicht zu vertretender Umstände für die Dauer der Ereignisse. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erkennbar war, sind wir berechtigt ,vom Vertrag zurückzutreten.

2. Alle Liefertermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig und können von uns sofort in Rechnung gestellt werden.

3. Service- und Vor-Ort-Leistungen werden von uns bis auf Weiteres und vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung nur im Regierungsbezirk Schwaben angeboten.

§ 6 Gefahrübergang:

Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Abnahme gerät. Die Abnahme erfolgt spätestens mit Nutzung der vertraglichen Leistung.

Ist der Kunde Unternehmer, geht beim Versendungskauf die Gefahr auf den Kunden über, sobald ihr die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausübung der Versendung bestimmte Person ausgeliefert haben. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 7 Mitwirkungspflichten, Obliegenheiten und Verantwortungsbereich des Kunden, Softwarefunktionen:

1. Bei allen Liefer-, Installations- oder Servicearbeiten hat der Kunde alle notwendigen Informationen, insbesondere über die Systemkonfiguration bereits bestehender Hard- und Softwareteile mitzuteilen. Der Kunde gewährleistet den ungehinderten Zugang und räumt die erforderliche Zeit zur Durchführung der Arbeiten kostenlos ein.

2. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist ,Veränderungen vornehmen zu lassen, auch wenn er nicht Eigentümer des oder der Geräte ist.

3. Die Funktionsfähigkeit bereits beim Kunden installierter Programme mit den neuen vertragsgegenständlichen Programmen ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Gegenstand der Leistungspflicht ist - auch wenn die Installation als solche von uns erbracht wird - insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme an die vertragsgegenständliche Software.

Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme von uns bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen, auch die Benutzereinführung und Ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

4. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jedwede eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko alleine. Der Kunde ist auch für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, insbesondere wenn er selbst Daten, Webseiten oder Inhalte pflegt oder verändert.

§ 8 Gewährleistung:

1. Für Kunden, die Unternehmer sind, sind die in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden. Gegenüber Unternehmer-Kunden sind wir nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Zur Nachbesserung wird uns eine Frist von 3 Wochen eingeräumt. Wir sind zum mehrmaligen Nachbesserungsversuch berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist von höchstens 14 Tagen zur Ausübung seines Wahlrechtes zu setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf wir nach unserer Wahl Nachlieferung oder Nachbesserung vornehmen können.

3. Soweit wir den Mangel nicht zu vertreten haben, können wir die Nacherfüllung (auf Ersatzlieferung oder Reparatur) wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten verweigern, wenn die Nacherfüllungskosten den Wert der Ware im mangelfreien Zustand um 150 % übersteigen. Das gleiche gilt, wenn die Nacherfüllungskosten die aufgrund des Mangels bestehende Wertminderung um 200 % übersteigen.

4. Schlagen Nacherfüllungen fehl und ist dem Kunden eine weitere Nacherfüllung nicht mehr zumutbar, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

5. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

6. Nimmt uns der Kunde ohne Gewährleistungsanspruch unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, so hat er alle im Zusammenhang mit der Prüfung der Ware bzw. der erfolgten Leistungen entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er die Inanspruchnahme leichtfertigt, grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.

7. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne unsere Zustimmung Hardwarekomponenten, Software oder Zubehör selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde führt den Nachweis, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Nacherfüllung durch die Änderung nicht erschwert wird.

8. Soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels angemessen ist, sind wir berechtigt, bis zur endgültigen Behebung des Mangels eine Zwischenlösung (z. B. Ausweichanlage) zur Umgehung des Mangels bereit stellen.

9. Das Entfernen der Seriennummer führt zum Garantieverlust. Entsiegelte Lizenz-Software kann nicht zurückgenommen werden.

10. Der Kunde untersucht die gelieferten Gegenstände unverzüglich auf eventuelle Transportschäden oder sonstige äußere Mängel, sichert die entsprechenden Beweise und tritt eventuelle Regressansprüche auf Verlangen unter Herausgabe der Dokumente an uns ab. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, muss er uns den Mangel unverzüglich und konkret binnen 14 Tagen anzeigen; maßgeblich ist der Zugang bei uns.

11. Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde von uns nicht.

§ 9 Haftungsbegrenzung:

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit es sich hierbei nicht um uns zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer sonstigen wesentlichen vertraglichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt.

2. Soweit wir für Pflichtverletzungen dem Grunde nach haften, beschränkt sich unsere Haftung, - ausgenommen für den Fall des Vorsatzes - auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.

3. Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % des mit uns vereinbarten Kaufpreises.

4. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften wir nur insoweit, als dieser Verlust durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere durch die Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme vermeidbar gewesen wäre. Als angemessen betrachtet werden bei Unternehmern tägliche Sicherung, bei Verbrauchern mindestens wöchentliche Sicherung der Daten.

5. Wenn bzw. soweit unsere Haftung nach Ziff. 1, 2, 3 und/oder 4 ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für eine Haftung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

§ 10 Verjährung:

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungspflicht 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungspflicht 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§ 11 Eigentumsvorbehalt und Rücktritt:

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

2. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir - auch ohne angemessene Fristsetzung zur Leistung - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- und Einsatzort zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm auf verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet uns den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.

§ 12 Zahlungen und Zahlungsverzug:

1. Zahlungen werden grundsätzlich per Vorkasse (bei Kunden, die Unternehmer sind ggf. auch gegen Rechnungstellung) beansprucht und können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Zulässiges Zahlungsmittel sind Barzahlung (bei Abholung) oder Zahlung per EC-Karte. Schecks oder Wechsel werden von uns nicht akzeptiert. Die anfallenden Lieferkosten finden sich auf unserer Website vermerkt.

2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen, wobei die ältesten Forderungen den jüngeren vorgehen. Über die Art der Verrechnung werden wir den Kunden informieren.

3. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug, wenn er zum vereinbarten Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet hat. In diesem Fall hat der Kunde für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € netto zuzüglich Mehrwertsteuer nebst Zinsen mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu tragen. Für jede eventuelle Rücklastschriften bei Bankeinzügen wird der Kunde zusätzlich mit einer Bearbeitungspauschale von 10,00 € netto zuzüglich Mehrwertsteuer belastet.

4. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen solange zurückzuhalten oder auszusetzen, bis die entsprechende Rechnung beglichen ist. Soweit wir unsere Vertragserfüllung trotz Zahlungsverzuges des Kunden fortsetzen, ist dieser für Schäden ersatzpflichtig, die uns unmittelbar aufgrund der Säumnis entstehen. Bei Zahlungsverzug und weiterer Säumnis des Kunden auf der Mahnstufe sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den durch die Kündigung bzw. Nichterfüllung entstandenen Schaden von Kunden ersetzt zu verlangen

5. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

6. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt sind.

§ 13 Datenschutz:

Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die von ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV-Anlage speichern und verarbeiten. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter veräußert oder weiter gegeben soweit dies vertraglich nicht vorgesehen ist.

§ 14 Abnahmeverzug:

1. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

2. Soweit der Abnahmeverzug länger als 1 Monat dauert, hat der Kunde pro angefangene Woche bei Warenbestellungen 10,00 € Lagerkostenpauschale zu entrichten, soweit wir keine höheren Lagerkosten nachweisen können.

3. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug können wir 25 % des Bestellwertes ohne Abzüge fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt uns die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit:

1. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendungen.

2. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Günzburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB's oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.

Die Vertragsteile verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien im Ergebnis dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben bzw. gewollt haben würden. Dies gilt auch für den Fall der Teilunwirksamkeit einzelner Regelungen oder Vertragslücken.

Ergänzung: Montage

1. Ausführung der Arbeiten und Einsatz von Subunternehmern
1.1. Einsatz von Subunternehmern
Die Agentur ist berechtigt, zur Durchführung der Montagearbeiten Subunternehmer oder Dritte zu beauftragen. Diese sind ebenso an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden. Der Kunde wird hiermit darüber informiert und stimmt dem zu.

2. Besondere Anforderungen und Genehmigungen
2.1. Genehmigungen und behördliche Anforderungen
Der Kunde stellt sicher, dass alle notwendigen Genehmigungen, Zustimmungen oder sonstigen behördlichen Erlaubnisse für die Montage und Anbringung von Werbetechnik vor Beginn der Arbeiten eingeholt und der Agentur zur Verfügung gestellt werden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder rechtliche Konsequenzen, die aufgrund fehlender Genehmigungen entstehen.

2.2. Besondere Anforderungen am Montageort
Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur vorab etwaige besondere Anforderungen des Montageorts (z.B. spezielle Sicherheitsvorschriften, bauliche Besonderheiten) mitzuteilen, die die Ausführung der Arbeiten beeinflussen können.

3. Unvorhergesehene Umstände und höhere Gewalt
3.1. Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse
Im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen oder höherer Gewalt (z.B. Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen) kann die Agentur die Montagearbeiten verschieben oder unterbrechen. Der Kunde wird umgehend informiert, und es wird ein neuer Termin für die Ausführung der Arbeiten festgelegt. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt wird ausgeschlossen.

4. Wartung und Instandhaltung
4.1. Wartung und Instandhaltung
Soweit im Auftrag vereinbart, übernimmt die Agentur auch Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Werbetechnik nach deren Montage. Dies umfasst die regelmäßige Überprüfung auf Funktionsfähigkeit und gegebenenfalls notwendige Reparaturen. Die Kosten für Wartung und Instandhaltung werden gesondert berechnet und sind nicht Teil des ursprünglichen Auftrags.

5. Versicherungsschutz
5.1. Versicherungsschutz
Die Agentur sorgt im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für eine ausreichende Deckung bezüglich möglicher Schäden während der Montagearbeiten. Der Kunde wird jedoch darauf hingewiesen, dass Schäden, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur liegen (z.B. durch Dritte oder nicht ordnungsgemäße Vorbereitung des Montageorts), nicht abgedeckt sind. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, gegebenenfalls eine zusätzliche Versicherung für den Montagezeitraum abzuschließen.

6. Reklamationen und Mängel
6.1. Reklamationen und Mängelrügen
Nach Abnahme der Montagearbeiten und der Installation von Werbetechnik ist der Kunde verpflichtet, etwaige Mängel oder Schäden unverzüglich zu melden. Mängelansprüche können nur innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme geltend gemacht werden. Später auftretende Mängel oder Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse oder Dritte verursacht wurden, fallen nicht unter die Verantwortung der Agentur.

7. Rückgabe und Lagerung von Materialien
7.1. Rückgabe und Lagerung von Materialien
Die Agentur ist nicht verpflichtet, übrig gebliebene Materialien, die nicht Teil der vereinbarten Leistung sind, zu lagern oder zurückzugeben. Sollte der Kunde eine Rückgabe oder Lagerung von Materialien wünschen, wird dies nach Absprache gegen Entgelt durchgeführt. Unabgeholte Materialien werden nach Ablauf von 30 Tagen nach Abschluss des Auftrags auf Kosten des Kunden entsorgt.

8. Datenschutz
8.1. Datenschutz
Die Agentur verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln und nur im Rahmen der vertraglichen Leistungen zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe von Daten erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

9. Zusatzleistungen und Zahlungsmodalitäten
9.1. Zusatzleistungen und Zahlungsmodalitäten
Für alle zusätzlichen, nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbarten Leistungen, wie etwa Nachmontagen, Sonderanforderungen oder Änderungen, behält sich die Agentur das Recht vor, diese separat zu berechnen. Diese werden dem Kunden nach Aufwand und auf Basis der jeweils aktuellen Stundensätze der Agentur in Rechnung gestellt.

Ergänzung: Bauschilder

Allgemeine Mietbedingungen für Fertigfundamente und Miet-Unterkonstruktionen (frameSystems) für Bauschilder

  1. Standsicherheit der Fertigfundamente und Unterkonstruktionen: Die von uns verwendeten Fertigfundamente/-scheiben sowie die Unterkonstruktionen „frameSystems“ für Bauschilder sind auf Standsicherheit berechnet. Die Standsicherheit kann nur dann von uns gewährleistet werden, wenn die von Ihnen vorgesehene Standfläche eben und tragfähig ist. Falls Unebenheiten, Wurzeln, Hecken, Pflanzen, Bäume oder Baumaterial etc. vorhanden sind, muss bauseitig vor der Montage die Standfläche vorbereitet werden. Die Standfläche muss mit einem Kran-LKW befahrbar sein.

  2. Obhutspflicht und Haftung: Die Obhutspflicht für die Miet-Konstruktion (einschließlich der Unterkonstruktionen „frameSystems“ für Bauschilder) geht ab dem Aufstelltermin/Montage an den Mieter über. Dieser haftet auf eigene Gefahr oder meldet die Miet-Konstruktion als Zusatz seiner Bauwesenversicherung. Schäden, die während der Auf- und Abbauzeit bzw. durch grobfahrlässige Montagemängel erfolgen, gehen zu Lasten des Vermieters. Die Bautafeln/Bauplanen sind Eigentum des Mieters.

  3. Kostenpauschale für unbefestigte Standflächen: Falls die von Ihnen bereitgestellte Standfläche nicht befestigt und tragfähig ist, behalten wir uns vor, eine Kostenpauschale in Höhe von 500,- EUR netto für den unnötigen Anfahrtsaufwand und zusätzlichen Personalaufwand zu erheben. Diese Kostenpauschale gilt insbesondere dann, wenn die Standfläche nicht den vereinbarten Anforderungen entspricht, wodurch eine Verzögerung des Aufbaus entsteht oder zusätzliche Maßnahmen zur Vorbereitung der Fläche erforderlich sind. Diese Pauschale wird unabhängig von den tatsächlichen zusätzlichen Kosten fällig.

  4. Zahlungsmodalitäten:
    1. Bei Auftragserteilung werden 60% des Mietpreises fällig.
    2. Die verbleibenden 40% sind bei Montage/Aufbau der Miet-Konstruktion zu zahlen.
    3. Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu leisten.

  5. Aufbau- und Abnahmefreigabe:
    1. Ohne die rechtzeitige Vorlage der verbindlichen Aufbaufreigabe ist ein Aufbau nicht möglich. Wenn der Aufbau trotz Freigabe nicht durchgeführt werden kann, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten separat in Rechnung gestellt.
    2. Die Abnahme muss, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, durch eine förmliche Abnahme innerhalb von 2 Werktagen erfolgen.
    3. Mängel sind unverzüglich bei Montage oder nach Montage in schriftlicher Form zu rügen.
    4. Die Abbau-Freigabe muss mind. 15 Werktage vor dem gewünschten Abbautermin bekannt gegeben werden.

  6. Mietbeleuchtung: Optionale Mietbeleuchtung wird von uns gestellt und montiert. Die Installation – falls nicht anders vereinbart -, das Einstellen von Dämmerungsschaltern oder Zeitschaltuhren, muss bauseits ausgeführt werden.

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